Europäisches Recht - Datensicherheit

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Recht
Neue Entwicklungen im Datenschutzrecht:

Eine neue Entwicklung im Datenschutzrecht hat es im Jahr 2016 gegeben. Nach
langen Diskussionen hat sich die EU auf eine neue Datenschutzgrundverordnung geeinigt.
Diese tritt in den EU-Mitgliedsstaaten Ende Mai 2018 in Kraft und wird direkt anwendbar.
Es werden nur einzelne Regelungsbereiche den einzelnen Staaten überlassen, grundsätzlich gelten ab dem nächsten Frühling die EU-Rechtsnormen der Datenschutzgrundverordnung, also auch bei uns in Österreich. Deshalb hat die österreichische Regierung auch beschlossen, ein Datenschutzanpassungsgesetz auszuarbeiten.
Bezüglich der Regelung der Datensicherheit und der Verschlüsselung gibt es Veränderungen bzw. Erweiterungen im Vergleich zum österreichischen Datenschutzgesetz.

Weitere Infos zur EU-Datenschutzgrundverordnung

Der Artikel 32 EU-Datenschutzgrundverordnung über Sicherheit der Verarbeitung  schreibt die Verschlüsselung ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen vor im Gegensatz zum österreichischen Datenschutzgesetz.

Auf der Homepage: www.datenschutz-grundverordnung.eu kann man den ganzen Rechtstext einsehen, mit allen Artikeln und auch Erwägungsgründen.

Sichere Daten
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