Eine neue Entwicklung im Datenschutzrecht hat es im Jahr 2016 gegeben. Nach
langen Diskussionen hat sich die EU auf eine neue Datenschutzgrundverordnunggeeinigt.
Diese tritt in den EU-Mitgliedsstaaten Ende Mai 2018 in Kraft und wird direkt anwendbar.
Es werdennur einzelne Regelungsbereiche den einzelnen Staaten überlassen, grundsätzlich geltenab dem nächsten Frühling die EU-Rechtsnormen der Datenschutzgrundverordnung, alsoauch bei uns in Österreich. Deshalb hat die österreichische Regierung auch beschlossen,ein Datenschutzanpassungsgesetz auszuarbeiten.
Bezüglich der Regelung der Datensicherheit und der Verschlüsselung gibt es Veränderungenbzw. Erweiterungen im Vergleich zum österreichischen Datenschutzgesetz.
Weitere Infos zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Der Artikel 32 EU-Datenschutzgrundverordnung über Sicherheit der Verarbeitung schreibt die Verschlüsselung ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen vor im Gegensatz zum österreichischen Datenschutzgesetz.
Auf der Homepage:www.datenschutz-grundverordnung.eukann man den ganzen Rechtstext einsehen, mit allen Artikeln und auch Erwägungsgründen.